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Brandschutzhelferausbildung

Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Unser Ausbildungs­angebot umfasst sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brand­schutz­helfer-Ausbildung als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen.
Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeits­schutz­gesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeits­stätten (ASR A2.2 „Maß­nahmen gegen Brände“) vom November 2012. Wir bieten die praxis­orientierte Brand­schutz­helfer-Ausbildung als halbtägiges Seminar an. Dabei umfasst die Erst­schulung zum/zur Brandschutz­helfer/-in auch eine Feuer­löschübung mit Hand­feuer­löschern. Am Ende des Tages erhalten die Absolventen dann eine Teilnahme­bestätigung.

Folgende Themen sind Gegenstand der Brand­schutz­helfer-Ausbildung:

Brandschutz­beauftragter

Als Brandschutzbeauftragter stehen wir Ihnen als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beratend und unterstützend zur Seite. Auf Grund gleicher Aufgabenstellung in den verschiedenen Staaten ist auch die Aufgabenliste überall ähnlich. Beispielhaft beschreibt die deutsche Aufgabenliste der vfdb 12/09-01:2009-03 eine ausschließlich beratende und koordinierende Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten wie folgt:

Feuerlöschtraining

In Feuerlöschtrainings wird neben dem vermittelten Grundlagenwissen vor allem der richtige Umgang mit Feuerlöschern mit verschiedenen Brandszenarien im Freien realitätsnah geübt. Aus Umweltschutzgründen werden die Löschübungen mit Wasser durchgeführt.

Beratung im Brandschutz

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42899 Remscheid

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