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Maschinensicherheit - Dienstleistung:

Sicherheitscheck nach Betriebssicherheitsverordnung für Altmaschinen ohne Ce-Kennzeichnung.

Beratung zur Maschinensicherheit für Maschinen an denen mit wesentlichen Änderungen durchgeführt werden sollen.

Risikobeurteilung und Beratung nach Maschinenrichtlinie für neue Maschinen.

Risikobeurteilung nach EN 14121

Der Prozess der Risikobeurteilung soll nach EN 14121 wie in nebenstehendem Bild veranschaulicht, vorgenommen werden. Die Risikobeurteilung umfasst: die Risikoanalyse mit der
Die Risikoanalyse liefert die notwendigen Informationen für die Risikobewertung. Anhand der Risikobewertung werden dann schließlich Entscheidungen getroffen, ob gegen die entsprechende Gefährdung Maßnahmen erfolgen müssen.

Risikoeinschätzung

Die Risikoeinschätzung ist abhängig von den Faktoren:

Die Eintrittswahrscheinlichkeit wiederum wird bestimmt durch:

Die Maschinen­richtlinie als Schlüssel zum Binnen­markt

Der Europäische Binnen­markt eröffnet Unternehmen den „freien Verkehr“ von Personen, Waren, Dienst­leistungen und Kapital. Im Jahr 2007 umfasst dieser Markt 30 Mitglieds­staaten. Der Maschinen- und Anlagenbau zählt zu den bedeutendsten Industrie­zweigen in Europa. Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau spielt dabei eine heraus­ragende Rolle. Mit der Schaffung des europäischen Binnen­marktes wurden Handels­hemmnisse durch die Harmonisierung der bis dahin unter­schiedlichen Gesetze und technischen Vorschriften der einzelnen EU-Mitglieds­länder beseitigt. Um die Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und um EU-weit Rechtssicherheit zu schaffen, wurden Regelungen erlassen, die besonders in den risikoreichen Produkt­segmenten die technischen Vorschriften harmonisieren. Das europäische Maschinenrecht steht im Zentrum dieser Regelungen.

Die Maschinen­richtlinie (offizieller Titel: Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungs­vorschriften der Mitglied­staaten für Maschinen) regelt ein einheitliches Schutzniveau für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschafts­raumes (EWR). Durch die Maschinen­richtlinie sollen nichttarifäre Handels­hemmnisse in der Union abgebaut werden. Gleichzeitig soll ein einheitlich hohes Sicher­heitsniveau erreicht werden.

Die Neufassung der Maschinen­richtlinie 2006/42/EG (offizieller Titel: Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) ) wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt (L 157) veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis 29. Juni 2008 (in Deutschland durch die Änderung der Maschinen­verordnung – 9. GPSGV) erfolgen. 

Ab dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinen­richtlinie verbindlich anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt noch die Richtlinie 98/37/EG, d. h. es gibt keine Übergangs­frist.

Die Maschinen­richtlinie entfaltet wie alle Richtlinien, die auf Grundlage des EG-Vertrags erlassen werden, keine unmittelbare Wirkung. Sie muss in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist dies durch das Geräte- und Produkt­sicherheits­gesetz (GPSG) und die darauf gestützte Maschinen­verordnung (9. GPSGV) erfolgt. Jedoch wird in der Maschinen­verordnung der Anhang I der Maschinen­richtlinie in Bezug genommen, insoweit besteht eine quasi unmittelbare Wirkung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheits­anforderungen der europäischen Maschinen­richtlinie.

Der Schlüssel zum EU-Binnenmarkt ist das CE-Zeichen, mit dem die Übereinstimmung eines Produkts mit allen relevanten EU-Richtlinien erklärt wird. Die CE-Kennzeichnung bescheinigt, dass die entsprech­enden Produkte die grundlegenden, in den einschlägigen EU-Richtlinien festgehaltenen Gesundheits- und Sicherheits­anforderungen erfüllen und einem Konformitäts­bewertungs­verfahren unterzogen worden sind. Die vom Hersteller unterzeichnete Konformitäts­erklärung öffnet ihm einen Markt von fast 500 Millionen Konsumenten.

Um den in den einschlägigen Richtlinien genannten Mindest­anforderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheit Folge zu leisten, wenden viele Hersteller bei der Produkt­entwicklung freiwillig Europäische Normen an.

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